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Gesetze und Verordnungen

Ersatzbaustoffverodnung

Ersatzbaustoffverordnung kurz erklärt

Die deutsche Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt die Verwendung von Ersatzbaustoffen im Bauwesen in Deutschland. Sie fördert die Nachhaltigkeit, indem sie den Einsatz von recycelten Materialien und Abfällen als Alternative zu natürlichen Ressourcen ermöglicht. Ihr Ziel ist es, die Wiederverwendung mineralischer Bauabfälle wie im Straßenbau zu fördern und die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Verordnung legt Qualitätsanforderungen und Nutzungskriterien fest, um umweltfreundlichere Baupraktiken zu fördern, Boden und Grundwasser zu schützen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

Sie ersetzt die bisherigen, uneinheitlichen Vorgaben der LAGA M20. Die umfassende Mantelverordnung gilt seit dem 1. August 2023.

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Mehr Informationen finden Sie im Downloadbereich.

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